Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Um die neuen Datenschutzrichtlinien zu erfüllen, müssen wir Sie um Ihre Zustimmung für Cookies fragen. Weitere Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Unseren Geschäften liegen, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, die nachstehend aufgeführten Bedingungen zugrunde. Durch Annahme oder Ausführung eines Auftrages unterwerfen wir uns nicht den etwa vorhandenen Auftragsbedingungen des Bestellers. Änderungen oder Ergänzungen bzw. entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind nur insoweit verbindlich und wirksam, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. An Bestellungen sind unsere Partner vier Wochen gebunden. Wenn und soweit wir innerhalb dieser Frist unsere schriftliche Zustimmung erteilen, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Unseren Angeboten beigegebene Unterlagen, wie Kostenanschläge, Berechnungen, Entwürfe, Zeichnungen usw., bleiben unser Eigentum, auch die Urheberrechte behalten wir uns vor.
Eine eigene Verwendung, Verwertung, ganz oder teilweise, sowie die Vervielfältigung dieser Unterlagen sind ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet. Weder diese Unterlagen noch deren Inhalt dürfen Dritten, wie auch immer, zugänglich gemacht oder mitgeteilt werden.
Wir sind berechtigt, diese Unterlagen vollständig oder teilweise jederzeit zurückzuverlangen.
3. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise. Sie schließen nicht Verpackung, Verladung, Frachtkosten, Versicherungskosten, Prüfkosten sowie Umsatz- oder Einfuhrsteuer ein, sie basieren auf den Kalkulationsfaktoren des Zeitpunktes der Angebotsabgabe.
Ändern sich diese Faktoren bis zum Zeitpunkt der Lieferung, so sind wir zu entsprechenden Zuschlägen berechtigt, es sei denn, dass andere Abmachungen getroffen wurden.
Ist unser Vertragspartner Nichtkaufmann, so halten wir uns an den Angebotspreis 60 Tage gebunden.
4. Lieferung und Lieferzeit
- Als Lieferzeit gilt der Zeitpunkt der Versandbereitschaft.
- Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
- Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass unser Vertragspartner seine vorab zu erfüllenden Verpflichtungen erbracht hat. Dieser Absatz c findet bei Nichtkaufleuten keine Anwendung.
- Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb unserer Beeinflussungsmöglichkeiten, wie z. B. Krieg, Streik, Aussperrung und andere unabwendbare Ereignisse, hemmen die Lieferfrist für die Dauer ihrer Auswirkung entsprechend.
- Ein Schadensersatz wegen Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen.
- Teillieferungen sind zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
- Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:
- Die von uns gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
- Im Falle der Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist der Eigentumserwerb unseres Partners entsprechend § 930 BGB ausgeschlossen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Die be- oder verarbeitete Ware dient der Sicherung unserer Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zu. Für die aus der Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
- Unser Vertragspartner ist berechtigt, von uns gelieferte Waren bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, sofern er einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, der diesen vorliegenden Bedingungen entspricht. Verpfändungen oder die Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind ihm nicht gestattet. Werden unsere Rechte durch Pfändung oder sonst wie durch Dritte beeinträchtigt, sind wir sofort zu benachrichtigen.
- Forderungen unseres Vertragspartners, welche aus der Weiterlieferung oder sonstiger Verwertung der Vorbehaltsware entstanden sind oder noch entstehen, sind bereits jetzt mit allen Nebenrechten nach Maßgabe des folgenden Absatzes an uns abgetreten. Hierbei ist es gleichgültig, ob sie ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, allein oder zusammen mit anderen Gegenständen, auf einmal oder in Teilpartien und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weitergeliefert wurde. Hinsichtlich des Umfangs der Abtretung ist folgendes vereinbart: Als abgetreten gilt der Teil der Gesamtforderung unseres Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, welcher unserem Rechnungswert der Vorbehaltsware entspricht. Diese Abtretung gilt in der genannten summenmäßig beschränkten Höhe ohne Rücksicht darauf, ob und gegebenenfalls wann unsere Kaufpreisforderung für die Vorbehaltsware ganz oder teilweise erfüllt wurde. Die an uns abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Vertragspartner. Dieser ist auf unser Verlangen verpflichtet, und wir sind dazu berechtigt, die Abtretung der Forderung dem Dritterwerber bekannt zu geben. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen auszuhändigen.
- Wir sind verpflichtet, uns gegebene Sicherheiten und Abtretungen, nach unserer Wahl, soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
- Beim Einbau unserer Geräte bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch gegenüber Dritterwerbern.
- Unser Vertragspartner gestattet uns zur Kontrolle und zur Wahrnehmung unserer Rechte den Zugang zu den Räumen und Behältnissen, in denen sich unsere Vorbehaltsware befindet.
6. Garantie und Gewährleistung
- Inhalt und Umfang der Garantie und Gewährleistung sind in den Betriebsinstruktionen bzw. Bedienungsanleitungen unserer Geräte geregelt. Diese sind dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beigegeben, sie sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte oder, falls dies früher ist, mit dem Zeitpunkt der Abnahme durch unseren Vertragspartner.
- Voraussetzung der Erfüllung jedes Garantieanspruches ist die unserem Vertragspartner obliegende Erfüllung seines Vertrags, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtungen. Hinsichtlich von Dritten zugelieferter Teile leisten wir Gewähr und Garantie gemäß deren Geschäftsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und können von uns angefordert werden.
- Der Umfang der Garantie und Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz beanstandeter Geräte oder deren Teile oder nach unserer Wahl auf deren Reparatur. Ihre Einsendung hat kostenfrei für uns zu erfolgen.
- Schäden, welche durch Fremdeingriff oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, werden nicht ersetzt.
- Mängelrügen müssen 8 Tage nach Empfang der Ware, Rügen über verdeckte Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich vorgebracht werden. Ansprüche dieser Art verjähren binnen vier Wochen nach ihrer Zurückweisung durch uns.
- Unsere Haftung schließt Neben- und/oder mittelbare Schäden jedweder Art aus.
- Ziffer c, d, f und g gelten nicht für unsere Geschäfte mit Nichtkaufleuten.
7. Haftung
Bei unseren Geschäften mit Kaufleuten ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Versand
Soweit vom Besteller keine detaillierte Versandvorschrift gegeben wird, nehmen wir nach unserem besten Ermessen die Wahl des Beförderungsweges vor, ohne Verpflichtung für den billigsten und schnellsten Versand.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr unseres Vertragspartners. Die Gefahr geht auf ihn über mit der Meldung der Versandbereitschaft, mit der Übergabe an einen Frachtführer oder spätestens mit dem Verlassen der Ware aus unserem Werksgelände.
Die Ware wird auf Wunsch und Kosten unseres Vertragspartners transportversichert.
9. Zahlung
- Unsere Rechnungsausstellung erfolgt am Tage der Bereitstellung bzw. Versendung der Ware.
- Die Rechnungen können nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % beglichen werden, vorausgesetzt, dass alle sonstigen fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Die Zahlung gilt erst mit dem Tage als geleistet, an dem wir über den Betrag tatsächlich verfügen können.
- Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht unserem Vertragspartner nicht zu, es sei denn, er ist Nichtkaufmann.
- Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber. Ihre Annahme berührt die Fälligkeit unserer Forderungen nur nach erfolgter Gutschrift und in deren Höhe nach Abzug aller Kosten und Spesen. Eine Gutschrift durch uns wird vorbehaltlich der bedingungslosen Einlösung erteilt. Gleiches gilt für uns gegebenen Zessionen, wobei wir berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, gegen den Drittschuldner gerichtlich vorzugehen.
- Mindert sich die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners oder eines Akzeptanten eines uns abgegebenen Wechsels, so sind wir berechtigt, den sofortigen Ausgleich all unserer Forderungen zu verlangen, angenommene Wechsel zahlbar oder zur Verfügung zu stellen und bereits gelieferte Ware zurückzuverlangen. Soweit wir noch nicht geliefert haben, können wir die Lieferung von einer Anzahlung oder Vorauszahlung abhängig machen.
- Kommt unser Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, so werden sämtliche, auch gestundete, Forderungen sofort fällig. Ist unser Vertragspartner Nichtkaufmann, so treten die unter Absatz 1 und 2 vereinbarten Folgen erst nach Mahnung und Fristsetzung gemäß § 284 Abs. 1 und § 326 Abs. 1 BGB ein.
- Unsere Geschäfte und Ansprüche aus unseren vertraglichen Beziehungen werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in der Währung der Bundesrepublik Deutschland fakturiert.
10. Datenschutz
Zur ordnungsgemäßen Auftragsbearbeitung und Geschäftsabwicklung sind wir berechtigt, die bezüglich der Bestellung bekannten oder erhaltenen Daten über unsere Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in der EDV zu erfassen und diese zu verwenden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist uns nicht gestattet.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz unserer Firma.
- Als Gerichtsstand wird für folgende Sonderfälle ebenfalls das dem jeweiligen Streitwert nach für den Erfüllungsort zuständige Gericht vereinbart:
- Wenn beide Parteien Vollkaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
- Wenn unser Vertragspartner seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist.
- Alternativ sind wir jedoch berechtigt, unsere Vertragspartner bei dem für sie zuständigen Gericht zu verklagen.
Für Vertragspartner, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben, gilt auch das Schiedsgericht Hamburg.
12. Rechtsunwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so behalten die übrigen ihre Wirksamkeit. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen.
In diesem Falle sind beide Vertragspartner verpflichtet, eine sinngemäße wirksame Vereinbarung alsbald zu treffen.