Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Um die neuen Datenschutzrichtlinien zu erfüllen, müssen wir Sie um Ihre Zustimmung für Cookies fragen. Weitere Informationen
SAFEX®-"Giga-Flash"
Ein Hammereffekt für alle, die es „hart” brauchen! Stärkster Theaterblitz mit sehr lautem, tiefem Knall, der einen aus den Schuhen hebt. Für große Bühnen, Zirkusmanegen usw. und die Anwendung im Freien, da wasserfest.
Ein Hammereffekt für alle, die es „hart” brauchen!
Stärkster Theaterblitz mit sehr lautem, tiefem Knall, der einen aus den Schuhen hebt. Für große Bühnen, Zirkusmanegen usw. und die Anwendung im Freien, da wasserfest.
Trotz starker Wirkung - hohe Sicherheit durch spezielles Gemisch und Produktdesign!
Mindestsicherheitsabstand: 4 mtr. zu Personen und leicht entflammbaren Ojekten und Materialien.
Größe der Kapsel: ca. 50 x 30 mm.
Packung mit 10 Stück Inhalt
Verpackung mit Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §21 Absatz 4, 1. SprengV! (Gemäß Zeile 9 in Anlage 6 der 2. SprengV können hierdurch besonders große Mengen genehmigungsfrei im gewerblichen Bereich gelagert werden.)
Registriernummer | 0589-T1-0425 |
---|---|
Effektbreite (in Meter) | 1 |
Effekthöhe (in Meter) | 2 |
Effektfarbe | Silber |
Effektdauer (in Sekunden) | 1 |
Low-Noise | Nein |
Lautstärke | laut |
Radialer Mindestsicherheitsabstand (in Meter) | 4 |
Mindestsicherheitsabstand in Richtung des Effekts (in Meter) | 4 |
Kategorie | T1 |
Lager- und Transportgruppe | 1.4 S |
Packungsinhalt (in Stück) | 10 |
Beschreibung | Ein Hammereffekt für alle, die es „hart” brauchen! Stärkster Theaterblitz mit sehr lautem, tiefem Knall, der einen aus den Schuhen hebt. Für große Bühnen, Zirkusmanegen usw. und die Anwendung im Freien, da wasserfest. Trotz starker Wirkung - hohe Sicherheit durch spezielles Gemisch und Produktdesign! Mindestsicherheitsabstand: 4 mtr. zu Personen und leicht entflammbaren Ojekten und Materialien. Größe der Kapsel: ca. 50 x 30 mm. Packung mit 10 Stück Inhalt Verpackung mit Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §21 Absatz 4, 1. SprengV! (Gemäß Zeile 9 in Anlage 6 der 2. SprengV können hierdurch besonders große Mengen genehmigungsfrei im gewerblichen Bereich gelagert werden.) |